Therapeutisches Reiten

Der Verein Reit- und Therapiezentrum Rodleben e.V. ist eine anerkannte Einrichtung für Therapeutisches Reiten


Hippotherapie

Der Begriff der Hippotherapie leitet sich von den griechischen Wörtern Pferd (hippos) und Behandlung (therapeia) ab.
 
Die Hippotherapie ist eine physiotherapeutische Einzelbehandlung auf  neurophysiologischer Grundlage mit und auf dem Pferd. Sie stellt eine  wertvolle Ergänzung neurophysiologischer/krankengymnastischer  Behandlungen dar.
 
Ein Physiotherapeut mit einer Zusatzausbildung in der Hippotherapie  führt die krankengymnastische Behandlung auf dem Pferd durch. Während  der Behandlung wird das Pferd von einem ausgebildeten Pferdeführer auf  Anweisung der Hippotherapeutin am Langzügel gefährt.
 
Die Therapie findet in der Gangart Schritt statt, da sich in dieser  Bewegungsform die neurophysiologisch wirksamen Elemente voll entfalten  können, deren Basis die verwandten Bewegungsmuster von Mensch und Pferd  sind. über den Pferderücken werden dreidimensionale Schwingungen auf den Patienten übertragen. Die dabei entstehenden Impulse ermöglichen ein  gezieltes Training der Haltungs- Gleichgewichts- und Stützreaktionen  sowie eine Regulierung des Muskeltonus.
 
Besonders geeignet ist die Behandlung mit Hilfe des Pferdes bei  Schädigungen oder Funktionsstörungen des Zentralnervensystems und des  Stütz- und Bewegungsapparates. Durch die Hippotherapie können vor allem  neurologische Krankheitsbilder wie z.B. Spastik und Multiple Sklerose  günstig beeinflusst werden. Die Hippotherapie wird grundsätzlich  ärztlich verordnet und von einer Physiotherapeutin mit Zusatzausbildung  in der Hippotherapie im Rahmen einer Einzelbehandlung durchgeführt.  Ärzte und Physiotherapeuten arbeiten eng zusammen, dokumentieren und  überwachen die Behandlungsfortschritte.


Heilpädagogische Förderung


Es handelt sich bei der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd um  pädagogische, psychologische, psychotherapeutische, rehabilitative und  soziointegrative Angebote mit Hilfe des Pferdes bei Kindern,  Jugendlichen und Erwachsenen mit verschiedenen Behinderungen oder  Störungen. Bekannt sind hier insbesondere das heilpädagogische  Voltigieren und Reiten.

Dabei steht nicht die reit- oder voltigiersportliche Ausbildung,  sondern die individuelle und ressourcenorientierte Förderung über das  Medium Pferd im Vordergrund. Eine günstige Beeinflussung der  Persönlichkeitsentwicklung gehört insbesondere in den Bereichen Motorik, Wahrnehmung, Lernen, Befindlichkeit und Verhalten zu den Zielsetzungen.
 
Das Bewegtwerden auf dem Pferderücken und die Gestaltung der Beziehung zum Therapiepferd und zum Pädagogen unterstützen den Klienten in der  Auseinandersetzung mit seinen individuellen Schwierigkeiten. Kinder,  Jugendliche und Erwachsene können aufgrund positiver Erfahrungen ihr  Selbstwertgefühl stärken und eine angemessene Selbsteinschätzung  erlernen. Die Konzentrations- und Lernfähigkeit sowie der angemessene  Umgang mit Emotionen (z.B. Wut, Ärger, Trauer, Freude) stehen häufig im  Vordergrund der Zusammenarbeit. Positive Lernerfahrungen im Bereich des  sozialen Verhaltens werden nicht nur durch das Pferd und den Pädagogen,  sondern auch durch die anderen Gruppenmitglieder ermöglicht.
 
Die heilpädagogische Förderung mit dem Pferd wird von pädagogischen  oder psychologischen/ psychotherapeutischen Fachkräften mit einer  Weiterbildung zum Voltigier- und/oder Reitpädagogen durchgeführt. Häufig werden heilpädagogische Maßnahmen in Reitvereinen, Heimeinrichtungen,  Schulen, freien Praxen oder in stationären Behandlungsmaßnahmen (z.B.  Kinder- und Jugendpsychotherapie) angeboten.


Ergotherapeutische Behandlung


Die oberste Zielsetzung in der Ergotherapie ist es, Menschen jeden  Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder davon bedroht sind in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in  ihrer persönlichen Umwelt zu unterstützen. Der Mensch soll in seinem  Alltag handlungsfähig werden, am gesellschaftlichen Leben teilhaben  können und seine Lebensqualität soll verbessert werden.

Unter dem Begriff "Ergotherapeutische Behandlung mit dem Pferd" werden  Behandlungen auf der Grundlage des sensomotorisch-perzeptiven,  motorisch-funktionellen und psychisch-funktionellen Ansatzes unter  Einbezug des Mediums Pferd verstanden. Dabei soll der Einsatz des  Pferdes die Zielsetzung der ergotherapeutischen Behandlung durch den  Bewegungsdialog, das Beziehungsangebot und den unmittelbaren  Erfahrungsraum unterstützen und andere Behandlungsmethoden ergänzen.

Die Maßnahmen richten sich an unterschiedliche Zielgruppen, die z.B.  durch neurophysiologische, wahrnehmungsorientierte oder psychomotorische Behandlungskonzepte in ihrer Entwicklung unterstützt werden. Die  Behandlung wird von einer ausgebildeten Ergotherapeutin mit einer  Zusatzqualifikation in der Ergotherapeutischen Behandlung mit dem Pferd  durchgeführt und vom Arzt verordnet. Die Therapiemaßnahme wird in der  Regel als Einzelbehandlung, bei Kindern auch in Kleingruppen,  durchgeführt. Je nach Zielgruppe und Behandlungsansatz wird eine  Assistentin unter Anleitung der Ergotherapeutin eingesetzt.


Kostenübernahme


Die Hippotherapie ist eine wissenschaftlich allgemein anerkannte  Behandlungsmethode im Sinne des beamtenrechtlichen Beihilferechts. So  entschied das Oberverwaltungsgericht Münster mit Urteil vom 27.09.2001  (AZ.: 1 A 193/00) in einem Fall, in dem ein Berufssoldat für seinen  behinderten Sohn (Ataxie und Schädel-Hirn-Trauma) Beihilfeleistungen für Ärztlich verordnete Hippotherapie (Therapeutisches Reiten) begehrte.
 
Nach Auffassung des Gerichts darf die Beihilfefähigkeit von  Aufwendungen für die Hippotherapie nicht auf der Grundlage der  Beihilfeverordnung (BhV, Fassung vom 02.04.1992) und der dazu vom  Bundesministerium des Inneren (BMI) erlassenen Hinweis begrenzt oder  ausgeschlossen werden.
 
Die Hippotherapie ist laut Urteil eine besondere Form der  Krankengymnastik. Es handelt sich bei ihr um eine spezielle Art des  Therapeutischen Reitens als physiotherapeutische Behandlungsmethode.  Unter Anleitung wird die reaktive Anpassung des Patienten an die  Schwingungen des im Schritt gehenden Pferdes zur Therapie von  bewegungsgestörten Kindern oder Erwachsenen genutzt. Damit ist die  Hippotherapie zwar immer noch nicht allgemein anerkannt. Das vorstehende Urteil bezieht sich lediglich auf die beamtenrechtliche  Beihilfeverordnung in der oben genannten Fassung und die dazu vom BMI  erlassenen Hinweise. Es bleibt jedoch zu hoffen, dass dieses Urteil  Vorreiter für andere Übernahmevorschriften sein wird.