Der Verein Reit- und Therapiezentrum Rodleben e.V. ist eine anerkannte Einrichtung für Therapeutisches Reiten
Hippotherapie
Der Begriff der Hippotherapie leitet sich von den griechischen Wörtern Pferd (hippos) und
Behandlung (therapeia) ab.
Die Hippotherapie ist eine physiotherapeutische Einzelbehandlung auf neurophysiologischer Grundlage mit und auf dem Pferd. Sie stellt eine wertvolle Ergänzung
neurophysiologischer/krankengymnastischer Behandlungen dar.
Ein Physiotherapeut mit einer Zusatzausbildung in der Hippotherapie führt die krankengymnastische Behandlung auf dem Pferd durch. Während der Behandlung wird das Pferd von einem
ausgebildeten Pferdeführer auf Anweisung der Hippotherapeutin am Langzügel gefährt.
Die Therapie findet in der Gangart Schritt statt, da sich in dieser Bewegungsform die neurophysiologisch wirksamen Elemente voll entfalten können, deren Basis die verwandten
Bewegungsmuster von Mensch und Pferd sind. über den Pferderücken werden dreidimensionale Schwingungen auf den Patienten übertragen. Die dabei entstehenden Impulse ermöglichen ein
gezieltes Training der Haltungs- Gleichgewichts- und Stützreaktionen sowie eine Regulierung des Muskeltonus.
Besonders geeignet ist die Behandlung mit Hilfe des Pferdes bei Schädigungen oder Funktionsstörungen des Zentralnervensystems und des Stütz- und Bewegungsapparates. Durch die
Hippotherapie können vor allem neurologische Krankheitsbilder wie z.B. Spastik und Multiple Sklerose günstig beeinflusst werden. Die Hippotherapie wird grundsätzlich ärztlich
verordnet und von einer Physiotherapeutin mit Zusatzausbildung in der Hippotherapie im Rahmen einer Einzelbehandlung durchgeführt. Ärzte und Physiotherapeuten arbeiten eng zusammen,
dokumentieren und überwachen die Behandlungsfortschritte.
Heilpädagogische Förderung
Es handelt sich bei der Heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd um pädagogische, psychologische,
psychotherapeutische, rehabilitative und soziointegrative Angebote mit Hilfe des Pferdes bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit verschiedenen Behinderungen oder
Störungen. Bekannt sind hier insbesondere das heilpädagogische Voltigieren und Reiten.
Dabei steht nicht die reit- oder voltigiersportliche Ausbildung, sondern die individuelle und ressourcenorientierte Förderung über das Medium Pferd im Vordergrund. Eine günstige
Beeinflussung der Persönlichkeitsentwicklung gehört insbesondere in den Bereichen Motorik, Wahrnehmung, Lernen, Befindlichkeit und Verhalten zu den Zielsetzungen.
Das Bewegtwerden auf dem Pferderücken und die Gestaltung der Beziehung zum Therapiepferd und zum Pädagogen unterstützen den Klienten in der Auseinandersetzung mit seinen individuellen
Schwierigkeiten. Kinder, Jugendliche und Erwachsene können aufgrund positiver Erfahrungen ihr Selbstwertgefühl stärken und eine angemessene Selbsteinschätzung erlernen. Die
Konzentrations- und Lernfähigkeit sowie der angemessene Umgang mit Emotionen (z.B. Wut, Ärger, Trauer, Freude) stehen häufig im Vordergrund der Zusammenarbeit. Positive
Lernerfahrungen im Bereich des sozialen Verhaltens werden nicht nur durch das Pferd und den Pädagogen, sondern auch durch die anderen Gruppenmitglieder ermöglicht.
Die heilpädagogische Förderung mit dem Pferd wird von pädagogischen oder psychologischen/ psychotherapeutischen Fachkräften mit einer Weiterbildung zum Voltigier- und/oder
Reitpädagogen durchgeführt. Häufig werden heilpädagogische Maßnahmen in Reitvereinen, Heimeinrichtungen, Schulen, freien Praxen oder in stationären Behandlungsmaßnahmen (z.B. Kinder-
und Jugendpsychotherapie) angeboten.
Ergotherapeutische Behandlung
Die oberste Zielsetzung in der Ergotherapie ist es, Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit
eingeschränkt oder davon bedroht sind in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu unterstützen. Der Mensch soll in seinem Alltag
handlungsfähig werden, am gesellschaftlichen Leben teilhaben können und seine Lebensqualität soll verbessert werden.
Unter dem Begriff "Ergotherapeutische Behandlung mit dem Pferd" werden Behandlungen auf der Grundlage des sensomotorisch-perzeptiven, motorisch-funktionellen und
psychisch-funktionellen Ansatzes unter Einbezug des Mediums Pferd verstanden. Dabei soll der Einsatz des Pferdes die Zielsetzung der ergotherapeutischen Behandlung durch den
Bewegungsdialog, das Beziehungsangebot und den unmittelbaren Erfahrungsraum unterstützen und andere Behandlungsmethoden ergänzen.
Die Maßnahmen richten sich an unterschiedliche Zielgruppen, die z.B. durch neurophysiologische, wahrnehmungsorientierte oder psychomotorische Behandlungskonzepte in ihrer Entwicklung
unterstützt werden. Die Behandlung wird von einer ausgebildeten Ergotherapeutin mit einer Zusatzqualifikation in der Ergotherapeutischen Behandlung mit dem Pferd durchgeführt
und vom Arzt verordnet. Die Therapiemaßnahme wird in der Regel als Einzelbehandlung, bei Kindern auch in Kleingruppen, durchgeführt. Je nach Zielgruppe und Behandlungsansatz wird
eine Assistentin unter Anleitung der Ergotherapeutin eingesetzt.
Kostenübernahme
Die Hippotherapie ist eine wissenschaftlich allgemein anerkannte Behandlungsmethode im Sinne des
beamtenrechtlichen Beihilferechts. So entschied das Oberverwaltungsgericht Münster mit Urteil vom 27.09.2001 (AZ.: 1 A 193/00) in einem Fall, in dem ein Berufssoldat für seinen
behinderten Sohn (Ataxie und Schädel-Hirn-Trauma) Beihilfeleistungen für Ärztlich verordnete Hippotherapie (Therapeutisches Reiten) begehrte.
Nach Auffassung des Gerichts darf die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die Hippotherapie nicht auf der Grundlage der Beihilfeverordnung (BhV, Fassung vom 02.04.1992) und der
dazu vom Bundesministerium des Inneren (BMI) erlassenen Hinweis begrenzt oder ausgeschlossen werden.
Die Hippotherapie ist laut Urteil eine besondere Form der Krankengymnastik. Es handelt sich bei ihr um eine spezielle Art des Therapeutischen Reitens als physiotherapeutische
Behandlungsmethode. Unter Anleitung wird die reaktive Anpassung des Patienten an die Schwingungen des im Schritt gehenden Pferdes zur Therapie von bewegungsgestörten Kindern
oder Erwachsenen genutzt. Damit ist die Hippotherapie zwar immer noch nicht allgemein anerkannt. Das vorstehende Urteil bezieht sich lediglich auf die beamtenrechtliche
Beihilfeverordnung in der oben genannten Fassung und die dazu vom BMI erlassenen Hinweise. Es bleibt jedoch zu hoffen, dass dieses Urteil Vorreiter für andere Übernahmevorschriften
sein wird.